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Reiseversicherung mit Vorerkrankung: Worauf Sie achten sollten

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Wer mit einer Vorerkrankung, einer chronischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung verreist, sieht sich bei der Urlaubsplanung schnell mit komplexen vertraglichen Fragen konfrontiert.

Das Thema Reiseversicherung wirft dabei viele Unsicherheiten auf: Auf welche Aspekte kommt es bei Reiserücktritt oder medizinischem Behandlungsbedarf im Ausland an? Worin unterscheiden sich die verschiedenen Versicherungstypen? Dieser Ratgeber bietet Ihnen eine erste Orientierung, worauf Sie bei der Tarifauswahl achten können, um Ihren individuellen Bedarf besser einzuschätzen.

Da die konkreten Leistungen und Voraussetzungen stark vom jeweiligen Anbieter und dem individuell gewählten Tarif abhängen, empfiehlt sich stets der Blick in die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Begriffsklärung: Drei wichtige Reiseversicherungen im Überblick

Der Oberbegriff „Reiseversicherung“ umfasst verschiedene eigenständige Versicherungsarten. Für die Auswahl des passenden Schutzes hilft zunächst die Unterscheidung verschiedener Versicherungsarten:

1. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung (Schutz vor und während der Reise)

  • Einsatzzweck:
    Eine Reiserücktrittsversicherung kann vor Storno- und Umbuchungskosten schützen, wenn Sie eine gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Eine Reiseabbruchversicherung kann je nach Tarif zusätzliche Rückreisekosten und Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen übernehmen, wenn Sie eine bereits angetretene Reise vorzeitig beenden müssen.

  • Relevanz bei Vorerkrankungen:
    Sollten Sie eine Reise wegen Ihrer bestehenden Erkrankung stornieren oder abbrechen müssen, bedeutet das keineswegs automatisch einen Leistungsausschluss. Je nach Tarif kann der Schutz greifen, wenn die gesundheitliche Verschlechterung unerwartet eintritt. Da jeder Tarif eigene Maßstäbe anlegt, empfiehlt sich vorab ein genauer Blick in die Bedingungen.

2. Auslandsreisekrankenversicherung

  • Einsatzzweck:
    Sie übernimmt je nach Tarif medizinisch notwendige Behandlungskosten bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Auslandsreise. Die maximale Reisedauer ist tarifabhängig und häufig begrenzt.

  • Relevanz bei Vorerkrankungen:
    Auch eine unerwartete akute Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung kann je nach Tarif versichert sein. Nicht oder nur eingeschränkt versichert sind häufig Behandlungen, die bereits vor Reisebeginn geplant oder absehbar waren.

3. Langzeit-Auslandskrankenversicherung / Internationale Krankenversicherung

  • Einsatzzweck:
    Diese Tarife sind für längere Auslandsaufenthalte über mehrere Monate oder Jahre gedacht.

  • Relevanz bei Vorerkrankungen:
    Je nach Anbieter werden Vorerkrankungen bei Vertragsabschluss geprüft. Sie können mitversichert, mit Zuschlägen versehen oder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Wann leisten Versicherungen bei einer Vorerkrankung?

Ein Pflegegrad oder ein GdB schließt den Abschluss einer Reiserücktritts- oder Reisekrankenversicherung nicht grundsätzlich aus, macht eine sorgfältige Tarifprüfung aber umso wichtiger. Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen und die Frage, wie bestehende Erkrankungen und deren Behandlung im jeweiligen Tarif berücksichtigt werden. 

Geht es um gesundheitliche Folgen einer Vorerkrankung selbst, arbeiten viele Anbieter mit dem Prinzip der „unerwarteten akuten Verschlechterung“:

  • Der Schutz kann greifen:
    Wenn eine bestehende Erkrankung über den nach den Versicherungsbedingungen relevanten Zeitraum stabil war und es überraschend zu einem akuten Schub oder einer unvorhersehbaren Verschlechterung kommt.

  • Der Schutz kann entfallen:
    Wenn die Verschlechterung nach den Versicherungsbedingungen bereits vorhersehbar war oder schon vor Reiseantritt feststand, dass während der Reise eine entsprechende Behandlung erforderlich sein würde.

  • Der Stabilitätszeitraum:
    Je nach Tarif kann entscheidend sein, ob eine bestehende Erkrankung vor Reisebuchung oder Reiseantritt über einen bestimmten Zeitraum stabil war oder keine akute Behandlung erforderlich war. Welche Zeiträume und Voraussetzungen gelten, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung: Ein wichtiges Dokument

Gerade bei bestehenden oder chronischen Erkrankungen kann eine schriftliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Reisetauglichkeitsattest) sinnvoll sein. Sie kann dokumentieren, dass aus ärztlicher Sicht vor Reiseantritt keine Behandlung der bestehenden Erkrankung während der Reise zu erwarten war.

  • Ärztliche Bescheinigung:
    Bei bestehenden oder chronischen Erkrankungen kann es sinnvoll sein, sich die Reisetauglichkeit vor Reiseantritt ärztlich bestätigen zu lassen. Wichtig ist, dass die Ärztin oder der Arzt den Gesundheitszustand und die bestehende Erkrankung ausreichend beurteilen kann.

  • Zeitpunkt:
    Die Bescheinigung sollte vor Reiseantritt ausgestellt werden. Ein allgemein vorgeschriebener Zeitraum besteht nicht.

Besondere Schutzelemente: Hilfsmittel & Rehatechnik

Bei Reisegepäckversicherungen sollte genau geprüft werden, ob medizinische Hilfsmittel überhaupt mitversichert sind. Je nach Tarif können bestimmte Hilfsmittel ausgeschlossen oder nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen abgesichert sein. Für teure Hilfsmittel wie Aktiv- und Elektro-Rollstühle, Beatmungsgeräte oder Pflegehilfsmittel kann sich die Prüfung spezialisierter Gepäck- und Hilfsmittelversicherungen lohnen, um Schäden oder Verluste (insbesondere bei Flug- und Busreisen) gezielter abzusichern.

Tipps für die richtige Wahl der Versicherung

  • Vorsicht bei Kreditkarten-Reiseversicherungen:
    Der oft automatisch enthaltene Reiseschutz von Kreditkarten ist nicht immer so umfangreich wie gewünscht. Daher sollten Sie die Vertragsbedingungen vorab unbedingt genau prüfen.

  • Mitreisende Personen absichern:
    Mitreisende Personen sind in einer Reiserücktrittsversicherung nur dann mitversichert, wenn sie entweder namentlich im Vertrag genannt sind oder über einen speziellen Familien- bzw. Gruppentarif gemeinsam abgesichert wurden.

  • Vertragsbedingungen auf Stabilitätsklauseln prüfen:
    Achten Sie im Kleingedruckten darauf, wie der jeweilige Versicherer Vorerkrankungen definiert und welche Zeiträume bezüglich Beschwerdefreiheit oder Behandlungsfreiheit angesetzt werden.

  • Abschlussfristen beachten:
    Für Reiserücktrittsversicherungen gelten je nach Anbieter unterschiedliche Abschlussfristen. Prüfen Sie daher möglichst direkt nach der Reisebuchung, bis wann der gewünschte Versicherungsschutz abgeschlossen werden muss.

  • Schriftliche Auskünfte einholen:
    Bei Unsicherheiten bezüglich spezifischer Krankheitsbilder oder der Mitreise von Assistenzkräften kann eine schriftliche Anfrage beim Versicherer vor Vertragsabschluss zusätzliche Klarheit schaffen.

  • Spezialisierte Beratung nutzen:
    Bei komplexem Pflegebedarf oder teuren Hilfsmitteln bieten spezialisierte Berater oder Makler mitunter Tarife an, deren Bedingungen gezielter auf die Bedürfnisse von Reisenden mit Behinderung abgestimmt sind.

Reisen schenkt wertvolle Perspektiven, Erholung und unvergessliche Momente – eine bestehende Beeinträchtigung oder Vorerkrankung sollte dieser Vorfreude keinesfalls im Wege stehen. Mit einer durchdachten und vorausschauenden Planung legen Sie das beste Fundament für ein gutes Gefühl im Gepäck. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, bürokratische Detailfragen beruhigt hinter sich lassen und Ihre Auszeit von der ersten Minute an in vollen Zügen genießen.

Möchten Sie bei der Vorbereitung Ihrer barrierefreien Auszeit auf Nummer sicher gehen und suchen persönliche Unterstützung bei der passgenauen Reiseplanung? Unsere individuelle Beratung steht Ihnen jederzeit gerne zur Seite, damit Ihre Urlaubsträume genau so wahr werden, wie Sie es sich vorstellen.