Reiseratgeber


Parkausweis mit Merkzeichen aG im Ausland nutzen

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Endlich am Reiseziel im Ausland: Sie erreichen nach langer Fahrt eine fremde Stadt, die Schilder ringsum in einer anderen Sprache. Auf der Suche nach einem Stellplatz entdecken Sie einen freien Behindertenparkplatz, erkennbar am Rollstuhl-Symbol. Aber dürfen Sie ihn mit Ihrem deutschen Parkausweis nutzen?


Vorweg: Wer das Merkzeichen aG hat, kommt im Ausland weiter, als viele denken. Es kommt aber darauf an, welchen Ausweis Sie besitzen und welche Regeln im Reiseland gelten.


Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welcher Parkausweis im Ausland zählt, wo er anerkannt wird, welche Regeln vor Ort gelten – und was sich mit dem neuen EU-Parkausweis bald ändert.


Alle Angaben zum Rechtsstand haben den Stand Juli 2026.

Blauer oder oranger Parkausweis: nur einer gilt im Ausland

In Deutschland gibt es zwei Parkausweise für Menschen mit Behinderung, und sie unterscheiden sich fürs Ausland grundlegend.

  • Blauer Parkausweis – In Deutschland erhalten ihn Menschen mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (Blindheit). Er ist europaweit anerkannt.

  • Oranger Parkausweis – eine rein nationale Sonderregelung für bestimmte weitere Gruppen. Er gilt nur in Deutschland und berechtigt im Ausland zu nichts.

Für eine Reise heißt das: Prüfen Sie vor der Abfahrt, welchen der beiden Sie besitzen. Nur der blaue Ausweis hilft Ihnen jenseits der Grenze weiter.

Wo der blaue Parkausweis anerkannt wird

Der blaue Parkausweis gilt in allen EU-Staaten. Dazu kommen Island, Liechtenstein und Norwegen; auch die Schweiz erkennt ihn an. Außerhalb dieses Raums – etwa in Großbritannien – ist die Anerkennung nicht garantiert. Klären Sie das für Ihr Reiseland am besten vorab.


Der Ausweis ist an Ihre Person gebunden, nicht an ein bestimmtes Auto. Sie dürfen ihn also auch nutzen, wenn Sie in einem fremden Fahrzeug mitfahren – wichtig etwa im Mietwagen oder wenn Bekannte Sie fahren.

Im Ausland gelten die Regeln des Gastlandes

Ein Punkt sorgt oft für Missverständnisse: Anerkannt wird der Ausweis, die Parkregeln aber bestimmt das Gastland. Was Sie in Deutschland dürfen, gilt nicht automatisch in Italien, Frankreich oder Spanien.


Der Kern ist überall gleich: Mit dem blauen Ausweis dürfen Sie die ausgewiesenen Behindertenparkplätze nutzen. Alles Weitere unterscheidet sich von Land zu Land, mitunter von Stadt zu Stadt. Ob Sie kostenfrei parken, wie lange Sie stehen dürfen oder ob Sie in Fußgängerzonen einfahren dürfen, richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.


Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Regeln des Reiselandes, bevor Sie losfahren. Auskunft geben die Europäische Kommission über das Portal Your Europe sowie Automobilclubs wie ADAC und ÖAMTC, die Länderübersichten führen.

So legen Sie den Ausweis richtig aus

Damit der Ausweis vor Ort seinen Zweck erfüllt, muss er sichtbar sein. Legen Sie ihn mit der Vorderseite nach oben hinter die Windschutzscheibe, gut lesbar von außen. Führen Sie zur Sicherheit auch Ihren Schwerbehindertenausweis mit.


Ein praktischer Hinweis für Länder, deren Sprache Sie nicht sprechen: Eine kurze Notiz oder ein Hinweisblatt in der Landessprache kann Nachfragen ersparen. Verlassen Sie sich aber nie darauf allein – maßgeblich bleibt der gültige blaue Ausweis selbst.

Bald kommt ein einheitlicher EU-Parkausweis

Für Reisende wird es künftig leichter: Die EU führt einen gemeinsamen Parkausweis für ganz Europa ein. Grundlage ist die Richtlinie (EU) 2024/2841. Der Hintergrund: Anerkannt ist der blaue Ausweis zwar heute schon – die Behindertenparkplätze in der EU dürfen Sie nutzen. Diese Anerkennung beruht bisher aber nur auf einer unverbindlichen EU-Empfehlung, die jedes Land etwas anders umgesetzt hat. Auch die Ausweise sehen unterschiedlich aus, was Kontrollen erschwert. Diese Unsicherheit fällt damit weg.


Ab dem 5. Juni 2028 müssen alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen diesen Ausweis ausstellen und gegenseitig anerkennen. Wer ihn hat, kann dann in jedem Mitgliedstaat die ausgewiesenen Behindertenparkplätze nutzen. In Deutschland richtet sich der neue Ausweis wie bisher an Inhaber des Merkzeichens aG und baut auf dem blauen EU-Parkausweis auf.


Zwei Dinge sind schon jetzt wichtig zu wissen. In Deutschland müssen die Vorgaben bis 2027 in nationales Recht umgesetzt sein; die Vorbereitungen laufen bereits, einen bundesweit einheitlichen Starttermin für die Ausgabe gibt es aber noch nicht. Und der Ausweis kommt nicht von allein: Er ist gesondert bei der zuständigen Stelle zu beantragen und wird nicht automatisch mit dem EU-Behindertenausweis ausgegeben. Ihr bestehender blauer Ausweis bleibt in der Übergangszeit gültig.

Kurz zusammengefasst

Für Reisen zählt der blaue Parkausweis, den Sie mit dem Merkzeichen aG erhalten – der orange gilt nur in Deutschland. Anerkannt wird der blaue Ausweis in der EU, in Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz; die Parkregeln bestimmt jeweils das Gastland. Legen Sie ihn sichtbar aus und führen Sie den Schwerbehindertenausweis mit. Ab 2028 sorgt der einheitliche Europäische Parkausweis für eine verbindliche Anerkennung in der gesamten EU.