Reiseratgeber
Behindertengerechtes Mietfahrzeug für Urlaub und Anreise
Reiserategeber
Die Koffer sind gepackt, das Ziel steht fest – nur das passende Auto fehlt. Vielleicht besitzen Sie kein umgebautes Fahrzeug. Oder Sie reisen mit Bahn oder Flugzeug an und brauchen erst am Urlaubsort einen Wagen. Für beide Fälle lässt sich ein behindertengerechtes Fahrzeug mieten – ob Sie selbst am Steuer sitzen oder mitfahren.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Arten von Fahrzeugen es gibt, wo Sie ein solches Fahrzeug bekommen, worauf Sie vor der Buchung achten und in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen. Um die allgemeine Vorbereitung einer Autoreise geht es im Beitrag
Mit dem Auto in den Urlaub – hier steht das Mieten eines angepassten Fahrzeugs im Mittelpunkt.
Zwei Arten von behindertengerechten Mietfahrzeugen
Vor der Suche steht eine einfache Frage: Fahren Sie selbst, oder fahren Sie mit? In der Fachsprache heißt das Aktivfahrer und Passivfahrer – danach richtet sich der Fahrzeugtyp.
- Aktivfahrer (selbst fahren) – Sie steuern selbst, mit der Fahrhilfe, die zu Ihrer Behinderung passt. Am häufigsten ist eine Handbedienung für Gas und Bremse, oft mit einer Lenkhilfe. Je nach Behinderung kommen andere Lösungen infrage, zum Beispiel ein nach links verlegtes Gaspedal, elektronische Steuerungen oder eine Fußlenkung.
- Passivfahrer (mitfahren) – Eine Begleitperson steuert, Sie fahren mit. Bleiben Sie in Ihrem Rollstuhl, gelangt er über eine Rampe oder einen Lift ins Fahrzeug und wird festgezurrt – dafür braucht es ein umgebautes Fahrzeug. Setzen Sie sich dagegen auf einen normalen Sitz um und der Rollstuhl wird verstaut, genügt oft ein gewöhnliches Auto.
- Für beides – Kombifahrzeuge vereinen Selbstfahren und Mitfahren.
Als Aktivfahrer selbst fahren
Mit einer Fahrhilfe fährt man nicht spontan los. Wer selbst fahren möchte, braucht die
passende Erlaubnis im Führerschein – und die klärt sich lange vor dem Mieten.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Fahreignung und kann dafür ärztliche Gutachten und eine Fahrprobe verlangen; daraus leitet ein amtlich anerkannter Sachverständiger ab, welche Umbauten nötig sind. Das Ergebnis steht als
Schlüsselzahl im Führerschein und gibt vor, wie das Auto ausgestattet sein muss. Wer neu mit einer Anpassung fahren lernt, tut das meist an einer spezialisierten Fahrschule; wer schon einen Führerschein hat und später eine Behinderung bekommt, lässt die Auflagen ergänzen. So oder so bringen Sie die Erlaubnis beim Mieten schon mit, und das Fahren mit Ihrer Anpassung ist Ihnen vertraut.
Achten Sie darauf, dass das gemietete System zu dem passt, was Sie gewohnt sind. Die Varianten reichen von der Handbedienung über den Gasring bis zum Fußgas oder Joystick.
Bleibt die Frage, wie Sie am Steuer sitzen. Wer genug Mobilität hat, setzt sich vom Rollstuhl auf den Fahrersitz um; ein Schwenk- oder Drehsitz kann dabei helfen. Wer dauerhaft auf den Rollstuhl angewiesen ist, fährt direkt darin hinter das Lenkrad: Über eine Rampe oder einen Lift gelangt der Rollstuhl ins Fahrzeug und rastet über ein geprüftes Docking-System als Fahrersitz ein, gesichert durch einen separaten Gurt. Weil das Docking genau zu Ihrem Rollstuhl passen muss, ist eine Klärung im Vorfeld unabdingbar.
Als Passivfahrer mitfahren – Rampe oder Lift
Können Sie den Rollstuhl nicht oder nur schwer verlassen und fährt jemand anderes, brauchen Sie ein Fahrzeug, in das der Rollstuhl hineinkommt und in dem er sicher steht. Meist geht das über das Heck: eine Auffahrrampe oder eine elektrische Hebebühne. Manche Fahrzeuge haben stattdessen einen seitlichen Kassettenlift, der unter dem Wagen verstaut ist und durch die Schiebetür ausfährt.
Im Fahrzeug wird der Rollstuhl mit einem Gurtsystem sicher befestigt. Worauf es ankommt, sind die Maße und der Typ Ihres Rollstuhls. Geben Sie beides bei der Buchung an, damit Rampe, Platz und Sicherung passen.
Wer sich dagegen auf einen Fahrzeugsitz umsetzen kann, braucht nicht zwingend ein Spezialfahrzeug. Ein zusammenklappbarer Rollstuhl passt in den Kofferraum eines gewöhnlichen Autos. Ist der Rollstuhl schwer oder das Umsetzen mühsam, helfen eine Verladehilfe oder ein Schwenksitz – die Grundlage bleibt aber oft ein normaler Pkw.
Wo Sie ein solches Fahrzeug mieten
Zum Mietfahrzeug führen zwei Wege. Der erste führt zu den großen, überregionalen Autovermietern. Ihr umgebautes Standardmodell finden Sie am leichtesten durch einen direkten Anruf heraus.
Der zweite führt zu Vermietern, die auf
Behindertenfahrzeuge spezialisiert sind. Ihre Auswahl reicht weiter – von normalen Autos, die für Selbstfahrer mit Handgas, Linksgas oder einer Lenkhilfe ausgerüstet sind, bis zum größeren Transporter mit Lift und mehreren Rollstuhlplätzen.
Im Ausland mieten
Auch im Ausland lässt sich ein angepasstes Fahrzeug mieten, und das Angebot wächst – vor allem in beliebten europäischen Reiseländern und in den USA. Fündig werden Sie oft weniger bei den großen internationalen Ketten als bei lokalen, spezialisierten Vermietern vor Ort. Für die Suche hilft der Name des Reiseorts zusammen mit „Rollstuhl Auto mieten“.
Zwei Punkte sind dabei besonders wichtig. Fragen Sie so früh wie möglich an, denn die Fahrzeuge sind knapp. Und lassen Sie sich Ausstattung, Preis und Versicherung vorab schriftlich bestätigen. Für Länder außerhalb der EU kann ein internationaler Führerschein hinzukommen.
Worauf Sie vor der Buchung achten
Ein paar Angaben entscheiden darüber, ob am Zielort das richtige Auto bereitsteht:
- Ausstattung genau angeben – Rollstuhltyp und -maße, Rampe oder Lift, Art der Handbedienung.
- Führerschein und Ausweis – der Führerschein mit den passenden Schlüsselzahlen, dazu der Schwerbehindertenausweis.
- Sicherung prüfen – ist ein Vier-Punkt-Zurrsystem vorhanden?
- Früh buchen – die Flotten sind klein, gerade in der Ferienzeit.
- Einweg-Miete und Lieferung – klären, ob Sie den Wagen woanders abgeben oder liefern lassen können.
Was es kostet – und wer dafür aufkommt
Die Preisangaben haben den Stand 2026.
Die Preise hängen von Fahrzeug, Ausstattung und Mietdauer ab. Bei spezialisierten Vermietern liegt der Tagessatz oft zwischen etwa 75 und 100 Euro für die erste Woche; bei längerer Mietdauer sinkt er spürbar, teils auf unter 60 Euro ab der vierten Woche. Größere Fahrzeuge mit Lift kosten mehr.
Und wer zahlt?
In aller Regel Sie selbst. Kranken- und Pflegekasse übernehmen einen Mietwagen für den Urlaub normalerweise nicht. Hilfen wie die Kraftfahrzeughilfe oder Leistungen der Eingliederungshilfe zielen auf den Kauf oder Umbau eines eigenen Autos, meist im Zusammenhang mit dem Beruf – nicht auf die touristische Miete. Fragen Sie im Einzelfall bei Ihrem Kostenträger nach, verlassen Sie sich aber nicht darauf.
Kurz zusammengefasst
Ein behindertengerechtes Mietfahrzeug macht die Anreise auch ohne eigenes umgebautes Auto möglich – ob Sie selbst fahren oder mitfahren. Klären Sie früh, welche Ausstattung Sie brauchen, ob Ihr Führerschein die passenden Schlüsselzahlen trägt und ob bei Bedarf Lieferung oder Einweg-Miete möglich sind. Wer diese Punkte vorab regelt, findet am Zielort das passende Fahrzeug vor und bleibt auf der Reise beweglich.



