Reiseratgeber
Reisen mit Assistenztieren: Ein kurzer Leitfaden
Reiserategeber
Das eigene Assistenztier ist ein treuer Begleiter im Alltag. Für viele Menschen mit Behinderung ist diese Begleitung auch im Urlaub von großer Bedeutung, um Mobilität und Teilhabe zu gewährleisten. Doch die Organisation solcher Reisen erfordert eine sorgfältige Planung und gute Kenntnisse der nationalen bzw. internationalen Vorschriften: Reisende müssen die spezifischen Anforderungen des Ziellandes und der Transportunternehmen genau prüfen. Eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung ist dafür unerlässlich, da Fristen für Anmeldungen und die Beschaffung von Dokumenten strikt einzuhalten sind. Wir wollen Ihnen einen Überblick zum Thema geben.
Eine wichtige Definition: Was ist ein Assistenztier?

Ein Assistenztier ist ein speziell ausgebildetes Tier (meist ein Hund), das Aufgaben für eine Person mit Behinderung erfüllt. Bekannte Beispiele sind Blindenführhunde oder Diabetikerwarnhunde. Sie ermöglichen ihren Halter*innen ein höheres Maß an Unabhängigkeit und Sicherheit im täglichen Leben. Gerade im Reisekontext ist es entscheidend, Assistenztiere von sogenannten Emotional Support Animals (ESAs) abzugrenzen. Deren Zweck ist es ausschließlich, emotionale Unterstützung zu bieten. Seit 2021 haben ESAs ihren gesetzlichen Schutz im Flugverkehr weitgehend verloren und werden von vielen Fluggesellschaften als gewöhnliche Haustiere behandelt. Sie reisen in der Regel gegen eine Gebühr, entweder in der Kabine oder im Frachtraum, abhängig von ihrer Größe, ihrem Gewicht und der jeweiligen Airline-Richtlinie. Mindestalter und Rassebeschränkungen können ebenfalls gelten. Bei unangemessenem Verhalten kann die Beförderung verweigert oder das Tier in den Frachtraum verlegt werden.
Rechtliche Grundlagen für die Reise mit Assistenztier
Die genaue Rechtslage hängt davon ab, wohin Sie genau reisen. In der Europäischen Union stärken verschiedene Verordnungen die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Transportsektor, indem sie die Mitnahme von Assistenzhunden gewährleisten. Trotz dieser übergeordneten EU-Regelungen können die genauen Anforderungen und deren Durchsetzung jedoch zwischen den Mitgliedstaaten und den einzelnen Transportunternehmen variieren. In Deutschland beispielsweise regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) seit 2022 explizit das Recht auf Begleitung durch Assistenzhunde in öffentlichen und privaten Einrichtungen.
Die korrekte Dokumentation des Assistenztieres ist das Fundament jeder Reise. Das sind die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:
- Ein Mikrochip ist seit 2011 für EU-Reisen verpflichtend und muss vor der Tollwutimpfung implantiert werden.
- Ein gültiger Tollwutschutz ist international unerlässlich; für Reisen in bestimmte Drittländer mit Tollwutrisiko ist zusätzlich ein Tollwut-Antikörpertest (Serologiebericht) von einem zugelassenen Labor erforderlich.
- Für Reisen innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen, während bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten eine amtliche Veterinärbescheinigung nötig ist.
- Die Altersanforderungen für reisende Tiere variieren je nach Transportmittel und Zielort, liegen aber oft bei mindestens 12 Wochen.
- Es ist außerdem ratsam, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, da Reisende für Schäden, die durch ihr Tier verursacht werden, haften.
Beachten Sie: Für Reisen in die USA, nach Kanada, in die Schweiz und das Vereinigte Königreich beispielsweise gelten wieder andere Bedingungen. Diese Länder haben spezifische Einreisebestimmungen, die von zusätzlichen Impfungen bis zu besonderen Akkreditierungen reichen können. Zudem können in einigen Ländern Rassebeschränkungen gelten.
Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln
Die Bestimmungen für die Mitnahme von Assistenztieren variieren zudem stark je nach gewähltem Verkehrsmittel:
- Flugreisen sind besonders komplex. Fluggesellschaften müssen in der Regel mindestens 48 Stunden vor Abflug über die Mitnahme eines Assistenzhundes informiert werden. Assistenzhunde reisen meist kostenlos in der Kabine, müssen aber in den Fußraum passen und dürfen keine Gänge blockieren. Das Tier muss dafür allerdings gut erzogen, sauber und jederzeit unter Ihrer Kontrolle sein; unangemessenes Verhalten kann zur Verweigerung der Beförderung oder zur kostenpflichtigen Verladung in den Frachtraum führen.
- Bahnreisen sind meist unkomplizierter. Bei der Deutschen Bahn reisen gekennzeichnete Assistenzhunde kostenfrei, müssen keinen Maulkorb tragen und dürfen auch im Bordrestaurant mitgeführt werden. Für internationale Bahnreisen, wie mit Eurostar oder Thalys, ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich, und es gelten spezifische Dokumentationspflichten.
- Busreisen erlauben in der Regel keine Haustiere, mit Ausnahme von Assistenzhunden, die unter Kontrolle der Halterin bzw. des Halters bleiben und keine Sitzplätze blockieren. Eine Voranmeldung für Hilfeleistungen ist aber auch hier ratsam.
- Autoreisen bietet die größte Flexibilität. Hier sollte der Hund sicher in einer Transportbox oder hinter einem Gitter untergebracht sein. Regelmäßige Pausen für Bewegung und Wasser sind wichtig, und das Tier sollte bei Hitze niemals allein im Auto gelassen werden.
Unterkunft und Notfallplanung
Die Wahl der Unterkunft ist entscheidend für eine reibungslose Reise. Viele Hotels und Ferienwohnungen sind tierfreundlich. Für Assistenztiere gibt es allgemeine Prinzipien, die in vielen Ländern gelten: Es ist gängig, dass für Assistenzhunde keine zusätzlichen Gebühren verlangt und keine Einschränkungen auf bestimmte Zimmerkategorien vorgenommen werden. Die Tiere haben Zugang zu allen Hotelbereichen, die auch Gästen zugänglich sind. Ausgenommen sind jedoch aus hygienischen Gründen Küchen, Beckenbereiche und Saunen. Das Tier muss gut ausgebildet, ruhig und sozialverträglich sein. Sollte der Zugang zu einer Einrichtung verweigert werden, können Sie von folgendem internationalen Standard ausgehen. Mitarbeitende der Unterkunft dürfen nur zwei Fragen stellen: ob der Hund ein Assistenztier ist und welche Aufgabe er erfüllt. Es dürfen keine Dokumente verlangt oder Vorführungen gefordert werden.
Denken Sie auch an die Sicherheit Ihres Tieres auf Reisen: Eine gut ausgestattete Reiseapotheke für den Hund ist unerlässlich und sollte neben Erste-Hilfe-Material ggf. auch persönliche Medikamente enthalten. Ein Tierarztbesuch vor der Abreise ist empfehlenswert, um Reisepläne zu besprechen und prophylaktische Behandlungen durchzuführen. Es ist ratsam, die Kontaktdaten von Tierärzt*innen am Zielort zu recherchieren.
Fazit: Begleitung auf vier Pfoten
Das Reisen mit Assistenztieren ist ein komplexes Unterfangen, das eine präzise Planung und Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. Eine frühzeitige und detaillierte Recherche der Bestimmungen des Ziellandes und des jeweiligen Transportunternehmens ist daher unerlässlich. Durch sorgfältige Vorbereitung können Reisende die Herausforderungen minimieren und eine reibungslose Reise für sich und ihren tierischen Begleiter gewährleisten.