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Merkzeichen B: Begleitperson kostenlos mitnehmen

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Zwei Menschen stehen am Bahnsteig, der Zug fährt gleich ein. Der eine braucht auf der Fahrt Unterstützung, der andere gibt sie. Beim Ticketkauf aber stellt sich die Frage: Zahlen jetzt beide? Für viele Reisende mit Behinderung lautet die Antwort: nein. Häufig genügt dafür ein Eintrag im Schwerbehindertenausweis – das Merkzeichen B. Es berechtigt dazu, eine Begleitperson kostenlos mitzunehmen.

Was das Merkzeichen B bedeutet

Das „B" steht für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Wichtig ist das Wort Berechtigung: Es ist ein Angebot, keine Pflicht. Sie dürfen eine Begleitung mitnehmen, müssen aber nicht. Ob Sie allein reisen oder zu zweit, entscheiden Sie bei jeder Fahrt neu.

Geregelt ist das Merkzeichen in § 229 des Neunten Sozialgesetzbuchs. Es erhalten Menschen, die bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind – sei es beim Ein- und Aussteigen, während der Fahrt oder zur Orientierung. In der Regel steht das B Menschen zu, die auch eines der Merkzeichen G, Gl oder H haben.

Erkennbar ist die Berechtigung an zwei Stellen im Ausweis: am eingetragenen Merkzeichen B und an dem Satz auf der Vorderseite „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen".

Kostenlos im Nah- und Fernverkehr

Hier liegt der Kern des Merkzeichens B: Die Begleitperson fährt kostenlos mit – deutschlandweit in Bus und Bahn. Und zwar unabhängig davon, ob Sie als Ausweisinhaber selbst ein Ticket kaufen oder frei fahren – die kostenlose Beförderung der Begleitung hängt allein am Merkzeichen B.

Sie reicht dabei weiter, als viele denken: nicht nur im Nahverkehr, sondern auch im Fernverkehr, also im ICE, IC und EC. Im Nahverkehr genügt Ihr Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen B als Fahrtberechtigung für die Begleitung – bei einer Kontrolle weisen Sie damit ihre kostenlose Mitfahrt nach. Im Fernverkehr wird für die Begleitperson zusätzlich ein kostenloses Ticket ausgestellt; wie das geht, lesen Sie weiter unten.

Ob eine Fahrt zum Nah- oder Fernverkehr zählt, hängt dabei nicht von der Entfernung ab, sondern von der Zuggattung. RE, RB, IRE und S-Bahn sind Nahverkehr, ICE, IC und EC Fernverkehr. Die kurze Strecke von Ulm nach München etwa können Sie im RE fahren oder im ICE – im ersten Fall gelten die Regeln des Nahverkehrs, im zweiten die des Fernverkehrs.

Wer als Begleitperson mitfahren darf

Die Begleitperson ist nicht fest an eine Person gebunden. Mal ist es der Ehepartner, mal ein Freund, mal ein Nachbar – wer Sie an dem Tag begleitet, fährt mit. Eine Eintragung im Ausweis braucht es dafür nicht.

Nur eine Bedingung gibt es: Die Begleitperson muss mindestens sechs Jahre alt sein.

Im Fernverkehr: Buchung und Reservierung

Im Fernverkehr geben Sie das bei der Verbindungssuche unter „Ermäßigungen" an. Für sich selbst wählen Sie in der Ermäßigungsspalte die passende Option: „SBA, B ohne Rollstuhlplatz", wenn Sie ohne Rollstuhl reisen, oder „SBA, B mit Rollstuhlplatz", wenn Sie einen Rollstuhlplatz brauchen. Für Ihre Begleitperson wählen Sie „keine Ermäßigung". Die Begleitperson wird dann automatisch kostenfrei berücksichtigt, steht mit auf dem Ticket und erhält eine kostenfreie Sitzplatzreservierung. Buchen können Sie das auf bahn.de oder in der App DB Navigator; im Reisezentrum und über die Mobilitätsservice-Zentrale geht es ebenso.

Ein Assistenzhund fährt ohnehin immer kostenfrei mit und muss bei der Buchung nicht angegeben werden.

Brauchen Sie darüber hinaus Hilfe beim Ein-, Um- oder Aussteigen, organisiert die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn diese Unterstützung. Wie das funktioniert, lesen Sie im Beitrag Mit der Bahn barrierefrei reisen – DB-Mobilitätsservice.

Ins Ausland: der Vermerk „Begleiter"

Bei Fahrten über die Grenze gilt eine Besonderheit. Damit Ihre Begleitperson auch ins Ausland kostenlos mitfährt, braucht sie eine gesonderte Fahrkarte mit dem Vermerk „Begleiter". Diese stellen Ihnen die DB Reisezentren und die Mobilitätsservice-Zentrale aus.


Darüber hinaus können im Ausland andere Regeln gelten als in Deutschland – nicht überall wird das deutsche Merkzeichen B anerkannt. Klären Sie die Bedingungen für Ihr Reiseland deshalb vorab.

Mehr als nur Bahnfahren

Das Merkzeichen B wirkt nicht nur im Verkehr. Viele Freizeitparks, Museen, Theater und Veranstalter gewähren der Begleitperson freien oder ermäßigten Eintritt, wenn im Ausweis das B steht. Der Gedanke dahinter ist derselbe: Wer auf Begleitung angewiesen ist, soll dafür nicht doppelt zahlen.

Ein Unterschied bleibt aber wichtig: Im öffentlichen Verkehr ist die kostenlose Mitnahme gesetzlich garantiert. Beim Eintritt zu Freizeitangeboten ist sie eine freiwillige Leistung des Anbieters. Fragen Sie im Zweifel vorher nach oder prüfen Sie die Angaben auf der Website. Welche Parks entsprechende Angebote machen, zeigt der Beitrag Behindertengerechte Freizeitparks.

Fazit

Bleibt festzuhalten: Wer das Merkzeichen B hat, kann eine Begleitperson kostenlos mitnehmen – im Nahverkehr über den Ausweis, im Fernverkehr über die Buchung. Es lohnt sich, diese Berechtigung zu kennen und zu nutzen.